In den Wahlstationen könnt ihr relativ frei entscheiden, wo ihr arbeiten wollt. Jede Wahlstation dauert jeweils 3 Monate.
Das heißt, ihr habt z.B. die Möglichkeit beim OLG, bei einem Arbeitsgericht oder dem LAG, bei der Generalstaatsanwaltschaft oder im Ausland bei einer internationalen Organisation zu arbeiten. Hier ist besonders beliebt, die Station bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik abzuleisten.
Allerdings gibt es einen großen Unterschied zwischen der Wahlstation I und II. Die Wahlstation I kann nicht bei einem Anwalt oder einem Verbandsjuristen absolviert werden. Dies ist aber in der Wahlstation II problemlos möglich.