Pflichtarbeitsgemeinschaften finden statt im Strafrecht, Zivilrecht und im Verwaltungsrecht sowie im Rahmen der Rechtsanwaltsstaion als Rechtsanwalts-AG. Nur für die Rechtsanwalts-AG müsst ihr euch aktiv bei der Personalstelle anmelden.
Pflichtarbeitsgemeinschaften finden statt im Strafrecht, Zivilrecht und im Verwaltungsrecht sowie im Rahmen der Rechtsanwaltsstaion als Rechtsanwalts-AG. Nur für die Rechtsanwalts-AG müsst ihr euch aktiv bei der Personalstelle anmelden.
Die Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften sind Pflichtveranstaltungen. Sie erstrecken sich regelmäßig über einen Zeitraum von 3 Monaten. Die Wahlarbeitsgemeinschaft kann aus didaktischen Gründen in angemessener Weise geblockt durchgeführt werden. Sie soll bis zu 25 Referendarinnen und Referendare umfassen. Bei allen aufgeführten Veranstaltungen ist eine Anmeldung per Mail an die Personalstelle erforderlich.
Neben den Wahlpflicht-AGs werden fortlaufend auch verschiedene freiwillige AGs angeboten.
Darunter sind u.A. regelmäßig: