Stationen

Die Aufteilung der Stationen sind in vielen Bundesländern unterschiedlich. Für den praktischen Teil in Hamburg müssen sechs Stationen absolviert werden. Dies sind:

Die Zuweisung zu den Stationen erfolgt unterschiedlich. Für die erste Station wirst du vom Personalamt zugewiesen, danach müsst ihr euch selbst um die Stationen kümmern.

Die erste Station ist stets die Strafrechtsstation, danach folgt immer die Zivilrechtsstation. Die weitere Stationsfolge ist freigestellt, allerdings darf die Verwaltungsstation nicht direkt vor den Klausuren stattfinden; die Wahlstation II ist stets die letzte Station nach den Klausuren.

Stationsevaluation

Der Personalrat hält eine wachsende Sammlung von Stationsprotokollen für dich bereit.
Damit die Sammlung weiter wachsen kann, sind wir auf deine Mithilfe angewiesen. Bitte fülle nach jeder deiner Stationen einen Stationsfragebogen aus. Die Vorlage findest du hier:

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