Die Verwaltungsstation wird bei einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Anstalt bzw. Körperschaft im Bundesgebiet absolviert. Es kommen also in erster Linie
Hamburger Behörden für euch in Betracht. Es ist aber keine Seltenheit, dass Referendare für die Verwaltungsstation zu einer Bundesbehörde nach Berlin oder Bonn
gehen, z.B. in eines der dort ansässigen Bundesministerien.
Nicht möglich ist es dagegen, die Verwaltungsstation am Verwaltungsgericht oder im Ausland zu absolvieren (hierfür kann die Wahlstation genutzt werden).
Für die Ausbildung in der Verwaltungsstation kommen dagegen alle Behörden in Betracht, wenn sie die vielseitige Verwaltungspraxis und die unmittelbare Arbeit der
Verwaltung für die Bürger vermitteln können, z. B. Finanzämter, Arbeitsämter, Gewerbeaufsichtsämter, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachbehörden,
Polizei und Krankenkassen.
Wichtig ist noch die Anwesenheitspflicht: Der Personalrat hat sich mit dem Personalamt im Frühjahr 2010 darauf verständigt, dass Referendare eine wöchentliche Anwesenheitszeit von 27,5 Stunden haben. Dies kann künftig nach Wahl des Referendars auf vier oder fünf Tage gelegt werden. Ein Anspruch auf einen Studientag in der Verwaltungsstation besteht daher!
Wie so oft solltet ihr euch so früh wie möglich um die gewünschte Ausbildungsstelle kümmern, da es zum Teil für beliebte Stationen Wartezeiten gibt. Zur besseren Orientierung hat das Personalamt der Stadt Hamburg auf seiner Homepage eine Broschüre zur Verwaltungsstation im juristischen Referendariat in Hamburg veröffentlicht.