Strafstation

Mit dem Dienstantritt erhält man die Information, ob man der Staatsanwaltschaft oder einem Strafrichter am AG oder LG zugeteilt worden ist. Viel Einfluss hat man als Referendar auf die Zuteilung nicht. Zwar kann man kurz vor Einstellung seine Wünsche äußern, was dazu führt, dass viele als Zuweisungswunsch die Staatsanwaltschaft angeben, in der Annahme, dort sei es spannender. In der Regel können die meisten StA-Wünsche jedoch aufgrund mangelnder Ausbildungskapazitäten nicht berücksichtigt werden (ca. 20 der Neueingestellten können zur StA, es zählt der Tag des Eingangs der Bewerbung: je mehr, desto besser).

 

Bei der Staatsanwaltschaft lernst Du hauptsächlich, Anklageschriften zu fertigen. Während der Station wirst Du regelmäßig (etwa einmal wöchentlich) dazu eingeteilt, die Staatsanwaltschaft in Sitzungen am Amtsgericht zu vertreten.

 

Bei Gericht lernst Du, Urteile und unter Umständen auch Beschlüsse zu schreiben. Eine Sitzungsvertretung wie bei der Zuweisung an die Staatsanwaltschaft erfolgt hier nicht. Stattdessen begleitest Du den Strafrichter in dessen Sitzungen.

 

Examensrelevanter ist die  Staatsanwaltschaft, da in den Examensklausuren mindestens ein Gutachten mit Anklageschrift verlangt werden wird (Urteile oder Beschlüsse werden im Strafrecht in den Klausuren nicht verlangt).

 

Der Personalrat hält für diejenigen, die bei der StA gelandet sind, ausführliche "Hinweise für den Sitzungsdienst" bereit. Für den Sitzungsdienst wirst Du automatisch eingeteilt.

Download
Hinweise für den Sitzungsdienst.pdf
Adobe Acrobat Dokument 416.7 KB