Pflichtarbeitsgemeinschaften finden statt im Strafrecht, Zivilrecht und im Verwaltungsrecht sowie im Rahmen der Rechtsanwaltsstaion als Rechtsanwalts-AG.
Auf http://justiz.hamburg.de/arbeitsgemeinschaften/ findet ihr das aktuelle AG-Tableau, das dort laufend aktualisiert wird.
Pflichtarbeitsgemeinschaften finden statt im Strafrecht, Zivilrecht und im Verwaltungsrecht sowie im Rahmen der Rechtsanwaltsstaion als Rechtsanwalts-AG.
Die Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften sind Pflichtveranstaltungen. Sie erstrecken sich regelmäßig über einen Zeitraum von 3 Monaten. Die Wahlarbeitsgemeinschaft kann aus didaktischen Gründen in angemessener Weise geblockt durchgeführt werden. Sie soll bis zu 25 Referendarinnen und Referendare umfassen. Daher ist bei allen aufgeführten Veranstaltungen eine Listeneintragung erforderlich. Vermeidet bitte Doppel- oder Mehrfacheintragungen.
Neben den Wahlpflicht-AGs werden fortlaufend auch verschiedene freiwillige AGs angeboten.
Darunter sind u.A. regelmäßig: