Ausbildung in Kursen des OLG

      I.        A-Klausurenkurse

Werden A-Klausurenkurse angeboten?

 

Ja, sie werden elektronisch angeboten. Wer an einem Kurs teilnehmen möchte, setzt sich bitte direkt per E-Mail mit den Kursleiter*innen in Verbindung. Die Kursleiter*innen werden Ihnen dann den allgemeinen Ablauf bekannt geben. Näheres im AG-Tableau ab Seite 19.

 

 

 

    II.        B-Klausurenkurs

1.    Kann ich am B-Kurs teilnehmen?

 

Ja, die Sachverhalte und Abgabetermine sind weiterhin unter https://justiz.hamburg.de/b-klausurenkurs/ abrufbar.

 

Die Klausuren können wie geplant geschrieben werden. Sie können im Dammtorwall 13 abgegeben oder an die Personalstelle für Referendare per Post geschickt werden.

 

Zur Vermeidung von Sozialkontakten bei der Abgabe sind lange Tische im Gang aufgestellt, auf denen die Abgabe erfolgen kann. Sollten mehrere Personen im Gang sein, ist abzuwarten, bis keine weiteren Referendarinnen und Referendare in weniger als 1,5 Meter Entfernung am Tisch stehen.

 

Die Rückgabe der korrigierten Klausuren erfolgt zeitnah über die Rückgabetische im Dammtorwall 13. Die Lösungsskizzen werden per E-Mail verteilt.

 

Die Besprechung findet per Videokonferenz donnerstags 16 Uhr statt (siehe E-Mail von der Personalstelle).

 

2.    Wie erreiche ich die Tische im Gebäude Dammtorwall 13?

Der Eingang Dammtorwall 13 ist wieder geöffnet.

 

3.    Ich möchte die korrigierte Klausur per Post (frankierten Rückumschlag würde ich beilegen) oder durch persönliche Übergabe (zu Sprechzeiten der Personalstelle) zurück erhalten, damit andere meine Klausur nicht aus Versehen mitnehmen. Geht das?

 

Aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten ist ein Versand oder eine Übergabe aus der Personalakte leider nicht möglich. Durch die langen Tische ist gewährleistet, dass die korrigierten Klausuren übersichtlich und nach Abgabeterminen getrennt, ausliegen. Es sollte daher nicht zu langen Aufenthalten und versehentlichen Mitnahmen kommen.

 

Auch das Beilegen eines frankierten Rückumschlags ist nicht dienlich, da die personellen Kapazitäten eine gesonderte Sortierung und Aufbewahrung nicht ermöglichen. Der sicherste Schutz liegt in zeitnaher Abholung nachdem Herr Dr. Szodruch-Arnold per Mail mitgeteilt hat, welche Klausur zur Abholung ausgelegt wurde.

 

Am sichersten ist die unverzügliche Abholung nach Eingang der E-Mail an alle, dass die korrigierten Klausuren zur Abholung ausliegen.

 

 

   III.        RA-Klausurenkurs

Findet der RA-Klausurenkurs statt?

 

Es gilt das Gleiche wie beim B-Kurs.

 

 

  V.      Vortragskurse

1.    Wann finden wieder Vortragskurse statt?

 

Die Vortragskurse finden - (unter strenger Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen) wie im Ausbildungstableau angekündigt - statt.

 

2.    Unter welchen gesundheitserhaltenden Bedingungen werden sie durchgeführt?

 

In den Räumen, in denen die Vortragskurse stattfinden, wird dafür gesorgt, dass die Tische so weit auseinander aufgestellt sind bzw. gestaltet sind, dass der erforderliche Mindestabstand von 2 Metern gewahrt wird. Dieser Abstand ist von allen zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer einzuhalten. Alle Referendarinnen und Referendare begeben sich jeweils so an die für sie vorgesehene Plätze, dass ein direkter Kontakt ausgeschlossen wird. Das gilt auch für das Betreten und Verlassen der Räume: Vor der jeweiligen Tür ist in ausreichendem Abstand zu warten, bis diese sich öffnet und die Kollegin/der Kollege, die/der zuvor dran war, den Raum verlassen hat.

 

3.    Wie muss ich mich eintragen?

 

Siehe AG-Tableau.

 

4. Besteht die Möglichkeit, als Zuhörer teilzunehmen, um auszugleichen, dass man nicht mehr bei mündlichen Prüfungen zuhören darf?

Das ist mit den Kursleiterinnen und Kursleitern sowie den Vortragenden zu besprechen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen.

 

5. Wird es zusätzliche Vortragskurse für die Juni-Schreiber geben, da doppelt so viele Personen mündlich geprüft werden?

Die Personalstelle ruft dazu auf, möglichst noch in der Wahlstation II an den Kursen teilzunehmen und alle Termine auszulasten. Zudem gilt, dass jede Person, die sich einträgt, auch einen Sachverhalt bekommt und nötigenfalls abends um 21 Uhr vortragen darf. Je nach Bedarf werden auch Zusatztermine angeboten werden.

 

   VI.        Einführungsarbeitsgemeinschaften

 

1.    Wann finden wieder Einführungsarbeitsgemeinschaften statt?

 

Seit Anfang Mai finden wieder Einführungs-AGs in Präsenz statt.

 

2.    Wie und wann werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer informiert?

 

Ladungen werden an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschickt.

 

3.    Besteht die Möglichkeit, etwa wegen Terminkollisionen, eine andere EinführungsAG zu belegen (insbesondere für die RA- und VerwaltungsAG)?

 

Das ist eine Frage des Einzelfalls, die die Personalstelle jeweils entscheidet.

 

4.    Unter welchen gesundheitserhaltenden Bedingungen werden sie durchgeführt?

 

Siehe Hygienekonzept am Ende.

 

5.    Besteht die Möglichkeit, AGs per Videokonferenz (Skype, Zoom) stattfinden zu lassen? Auch um mehr Interessenten die Möglichkeit der Teilnahme zu geben?

 

Der Personalrat bemüht sich um eine Umstellung, damit wieder möglichst viele Interessierte teilnehmen können.

 

  VII.        Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften

1.    Wie und wann werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer informiert?

 

Es wird per Rundmail zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informiert werden.

 

2.    Besteht die Möglichkeit, etwa wegen Terminkollisionen, die weitere Teilnahme abzusagen?

 

Das ist eine Frage des Einzelfalls, der mit der Personalstelle zu erörtern ist.

 

3.    Wie kann ich mich in Listen zukünftiger AGs eintragen?

 Es ist wieder nur ein Eintragen durch persönliches Erscheinen in der Sprechzeit am Mittwoch und Donnerstag möglich. Der Personalrat bemüht sich um digitale, fortschrittlichere Lösungen.

 

Um jeder Referendarin/jedem Referendar die Möglichkeit zu geben, zumindest eine Wahlpflicht-AG zu besuchen, beschränkt die Personalstelle die Teilnahme an den AGs. Eine Zuweisung zu einer Wahlpflicht-AG erfolgt nur, wenn man noch keine Wahlpflicht-AG besucht hat. Wünsche nach mehrfacher Teilnahme an Wahlpflicht-AGs wird die Personalstelle im Interesse der Fairness und der Gleichbehandlung aller Referendarinnen und Referendare vorerst leider abschlägig bescheiden.

 

4.    Unter welchen gesundheitserhaltenden Bedingungen werden sie durchgeführt?

 

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Hygienekonzept, 29.04.2020.pdf
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