Ausbildung durch die Stationsausbilderin/den Stationsausbilder

 

      I.        Im Inland

 

1.    Wird die Ausbildung derzeit in persönlicher Anwesenheit durchgeführt?

 

Eine Präsenzausbildung in der Station kann stattfinden. Die Personalstelle bittet aber nachdrücklich, bei persönlichen Kontakten immer ausreichend Abstand zu halten (insbesondere bei Besprechungen mit mehreren Personen) und weiterhin alternative Austausch- und Kommunikationsmöglichkeiten (häusliche Bearbeitung von Akten, Mail etc.) auszuschöpfen.

 

 

Die Präsidentin des OLG und Herr Theege wünschen sich weiterhin eine größtmögliche Reduzierung der Sozialkontakte. Diese sind auf das absolut notwendigste Minimum zu beschränken. – Hier ist jede/jeder also gefordert mit der Ausbilderin/dem Ausbilder einen guten Weg zu finden.

 

 

2.    Muss ich, wenn ich aus Vorsicht zu Hause bleiben möchte, zu meiner Ausbildungsstelle gehen?

 

Die Referendar/der Referendar muss dies mit der Ausbilderin/dem Ausbilder besprechen. Dabei können viele Faktoren eine Rolle spielen (Alternativen zur Präsenz, Zugehörigkeit zu Risikogruppen, etc.). Letztlich kann es aber sein, dass eine Anwesenheit unter Einhaltung aller (Abstands-)Empfehlungen erforderlich ist und die Referendarin/der Referendar die Ausbildungsstelle aufsuchen muss.

 

 

3.    Wird derzeit Urlaub von mehr als drei Wochen pro dreimonatiger Station gewährt?

 

Nach Absprache mit der Ausbilderin/dem Ausbilder und der Personalstelle ist dies möglich.

 

 

4.    Wird zurzeit zugewiesen?

 

Ja, sowohl zu Stationen als auch AGs.

 

 

5.    Was kann ich tun, wenn eine sachgerechte Ausbildung unter den gegeben Umständen nicht möglich ist? Wird der juristische Vorbereitungsdienst unter Fortzahlung der Unterhaltsbeihilfe verlängert werden (wie etwa in NRW)?

 

Es gibt keine Planungen das Referendariat pauschal zu verlängern. Im Moment ist der Personalstelle auch noch kein Fall bekannt, in dem eine sachgerechte Ausbildung nicht möglich ist.

 

 

6.    Hilft die Personalstelle bei der Vermittlung einer Station, wenn mir meine zugewiesene Ausbildungsstelle kurzfristig absagt?

 

Wenn die Referendarin/der Referendar trotz eigener Bemühungen keine Ausbildungsstelle findet, kann die Personalstelle helfen. Dafür muss man sich rechtzeitig an Herrn Theege wenden.

 

 

7.    Gilt etwas Besonderes für Referendarinnen und Referendare mit relevanten Vorerkrankungen?

 

Diese Gruppe bespricht mit der Ausbilderin/dem Ausbilder die Notwendigkeit der Präsenzzeiten besonders gründlich.

 

Im Einzelfall finden sich auch in diesen Situationen passende Lösungen bzw. Ausbildungsstellen und ggf. führt die Personalstelle mit der Ausbilderin ein Gespräch.

 

 

8.    Was gilt für Referendarinnen und Referendare mit einem Kind, das betreut werden muss?

 

Betroffene Referendarinnen und Referendaren besprechen den Umgang mit der Situation mit ihrer Ausbilderin/ihrem Ausbilder und bei Bedarf mit der Personalstelle und dem Personalrat. Im Einzelfall finden sich auch in diesen Situationen passende Lösungen bzw. Ausbildungsstellen.

 

 

9.    Wird die Unterhaltsbeihilfe für die Zeit der Coronakrise aufgestockt, da viele, die neben dem Referendariat noch auf Nebenjobs angewiesen sind, diese derzeit nicht ausüben können, sodass eine Aufstockung allen helfen würde, die derzeitige Situation zu überstehen?

 

Nein, die Unterhaltsbeihilfe wird nicht krisenbedingt erhöht. Betroffene Referendarinnen und Referendare sollten den Bezug von Kurzarbeitergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Elternzuschlag, etc. in Betracht ziehen, zumal derzeit die Voraussetzungen deutlich abgesenkt wurden.

 

 

10. Stehen Referendarinnen und Referendaren die Bibliotheken der Gerichte zur Nutzung zur Verfügung, z.B. die OLG-Bibliothek?

 

 

Ja, die LG- und OLG-Bibliothek haben geöffnet.

 

 

11. Wie kann ich mich selbst vor einer Infektion schützen?

 

  • Halten Sie Abstand zu anderen Menschen.
  • Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch.
  • Waschen Sie regelmäßig und gründlich Ihre Hände.
  • Nutzen Sie, wenn möglich, keine öffentlichen Verkehrsmittel. Gehen Sie zu Fuß.
  • Kaufen Sie nicht in Stoßzeiten ein.
  • Meiden Sie Menschengruppen.
  • Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung.

 

 

    II.        Im Ausland

 

1.    Werden mir Reise- oder andere Kosten erstattet, die mir durch Umplanungen aufgrund des Coronavirus entstehen?

 

Nein.

 

2.    Werde ich weiterhin zu Auslandsstationen zugewiesen?

 

Es könnten auch Zuweisungen ins Ausland auf eigenes Risiko vorgenommen werden. Eine Änderung auf eine Inlandsstation ist jederzeit möglich.

 

3.    Was passiert, wenn ich eine Auslandsstation wegen Einreisebeschränkungen nicht antreten kann?

 

Die Referendarin/der Referendar sucht sich im Inland eine andere Station und lässt die Zuweisung ändern.