Eine Präsenzausbildung in der Station kann stattfinden. Die Personalstelle bittet aber nachdrücklich, bei persönlichen Kontakten immer ausreichend Abstand zu halten (insbesondere bei Besprechungen mit mehreren Personen) und weiterhin alternative Austausch- und Kommunikationsmöglichkeiten (häusliche Bearbeitung von Akten, Mail etc.) auszuschöpfen.
Die Präsidentin des OLG und Herr Theege wünschen sich weiterhin eine größtmögliche Reduzierung der Sozialkontakte. Diese sind auf das absolut notwendigste Minimum zu beschränken. – Hier ist jede/jeder also gefordert mit der Ausbilderin/dem Ausbilder einen guten Weg zu finden.
Die Referendar/der Referendar muss dies mit der Ausbilderin/dem Ausbilder besprechen. Dabei können viele Faktoren eine Rolle spielen (Alternativen zur Präsenz, Zugehörigkeit zu Risikogruppen, etc.). Letztlich kann es aber sein, dass eine Anwesenheit unter Einhaltung aller (Abstands-)Empfehlungen erforderlich ist und die Referendarin/der Referendar die Ausbildungsstelle aufsuchen muss.
Nach Absprache mit der Ausbilderin/dem Ausbilder und der Personalstelle ist dies möglich.
Ja, sowohl zu Stationen als auch AGs.
Es gibt keine Planungen das Referendariat pauschal zu verlängern. Im Moment ist der Personalstelle auch noch kein Fall bekannt, in dem eine sachgerechte Ausbildung nicht möglich ist.
Wenn die Referendarin/der Referendar trotz eigener Bemühungen keine Ausbildungsstelle findet, kann die Personalstelle helfen. Dafür muss man sich rechtzeitig an Herrn Theege wenden.
Diese Gruppe bespricht mit der Ausbilderin/dem Ausbilder die Notwendigkeit der Präsenzzeiten besonders gründlich.
Im Einzelfall finden sich auch in diesen Situationen passende Lösungen bzw. Ausbildungsstellen und ggf. führt die Personalstelle mit der Ausbilderin ein Gespräch.
Betroffene Referendarinnen und Referendaren besprechen den Umgang mit der Situation mit ihrer Ausbilderin/ihrem Ausbilder und bei Bedarf mit der Personalstelle und dem Personalrat. Im Einzelfall finden sich auch in diesen Situationen passende Lösungen bzw. Ausbildungsstellen.
Nein, die Unterhaltsbeihilfe wird nicht krisenbedingt erhöht. Betroffene Referendarinnen und Referendare sollten den Bezug von Kurzarbeitergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Elternzuschlag, etc. in Betracht ziehen, zumal derzeit die Voraussetzungen deutlich abgesenkt wurden.
Ja, die LG- und OLG-Bibliothek haben geöffnet.
Nein.
Es könnten auch Zuweisungen ins Ausland auf eigenes Risiko vorgenommen werden. Eine Änderung auf eine Inlandsstation ist jederzeit möglich.
Die Referendarin/der Referendar sucht sich im Inland eine andere Station und lässt die Zuweisung ändern.